öffentliches beschaffungswesen
Wirtschaftliche Mittelverwendung
Die wirtschaftliche Mittelverwendung der öffentlichen Hand soll erreicht werden durch:
- das Spielenlassen der Wettbewerbskräfte im Markt
- die Gleichbehandlung der Konkurrenten
- die Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen
Förderung der nachhaltigen Entwicklung
Wie jede andere staatliche Tätigkeit sollen auch die Beschaffungen der öffentlichen Hand
in den Dienst einer nachhaltigen Entwicklung gestellt werden:
- Die Bedürfnisse der Wirtschaft werden dabei mit dem freien Wettbewerb abgedeckt. Die eher
langfristigen Bedürfnisse von Umwelt und Gesellschaft werden damit aber zu wenig berücksichtigt.
Deshalb hat jede Beschaffungsstelle die Aufgabe,
- klare Ziele bezüglich Umwelt (z.B. Schonung der natürlichen Ressourcen) und
- klare Ziele bezüglich Gesellschaft (z.B. Einhaltung der Arbeitsrechtsbestimmungen, Berufsbildung,
Gleichstellung) zu formulieren und diese in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben.
Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Wettbewerb nicht nur für die Wirtschaft,
sondern auch für die Umwelt und die Gesellschaft positive Auswirkungen hat und somit nachhaltig wirkt.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen können Sie im blauen Balken rechts herunterladen.