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06. Nov 2009 | zur Übersicht

eidg. und kant. abstimmungen am 29. november 09

Steg-Hohtenn.– Abgestimmt wird über die Spezialfinanzierung von Aufgaben im Luftverkehr, die Volksinitiative: "Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten", die Volksinitiative: "Gegen den Bau von Minaretten" und über das Kantonale Gesetz über den Tourismus vom 13. November 2008.

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 29. November 2009, um über folgende Vorlagen abzustimmen:

Eidg. Abstimmung

Kantonale Abstimmung

Öffnungszeiten der Urnen

Samstag, 28. November 2009

  • in Steg in der Burgerstube, von 18.30 - 19.30 Uhr

Sonntag, 29. November 2009

  • in Hohtenn im Schulhaus von 09.00 - 10.30 Uhr
  • in Steg in der Burgerstube von 10.00 - 11.30 Uhr

Für die Abstimmung an der Urne ist die Vorweisung der Stimmkarte zwingend erforderlich!

Wahlmaterial und Stimmkarten

Alle stimmberechtigten Personen erhalten einen persönlich adressierten Umschlag mit dem amtlichen Stimmmaterial (Rücksendungsblatt - gilt als Stimmzettel - amtliche Stimmkuverts und Stimmzettel)

Wer am 24. November 2009 noch nicht im Besitze des Stimmmaterials ist, soll dies umgehend der Gemeindekanzlei melden (Tel. 027 933 12 70).

Gang zur Urne nicht mehr notwendig

Ab dem 1. Januar 2005 gilt die generalisierte briefliche Stimmabgabe für alle Urnengänge. Jetzt hat jeder Stimmberechtigte ohne Gesuchstellung die Möglichkeit, falls er es wünscht, ab Erhalt des Stimmmaterials brieflich abzustimmen.

Anleitung zur Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe:

  1. Die Stimm- und Wahlzettel ausfüllen und diese anschliessend in die dafür vorgesehenen Stimmkuverts legen.
  2. Die Stimmkuverts in den Übermittlungsumschlag legen.
  3. Ihre Unterschrift muss auf dem Rücksendungsblatt angebracht werden, andernfalls ist die Stimme ungültig.
  4. Das Rücksendungsblatt in den Übermittlungsumschlag legen, so dass die Adresse der Gemeinde im Sichtfenster erscheint. Das Rücksendungsblatt muss unterschrieben im Übermittlungsumschlag zurückgesandt werden, ohne Rücksendungsblatt ist die Stimme ungültig. Den Übermittlungsumschlag verschliessen.
  5. Den Übermittlungsumschlag frankieren und rechtzeitig der Post übergeben, so dass er spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Demnach muss der Übermittlungsumschlag spätestens am Dienstag mit der B-Post oder am Donnerstag mit der A-Post verschickt werden.
  6. Es ist auch möglich, während den ordentlichen Öffnungszeiten, den Übermittlungsumschlag unfrankiert im Gemeindebüro in die Urne zu werfen.

Öffnungszeiten der Kanzleien

Steg: Montag - Freitag 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 18.00 Uhr

Hohtenn; Dienstag und Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr

Letzter Abgabetermin: Freitag, 27. November 2009 um 17.00 Uhr

Der Übermittlungsumschlag darf keinesfalls in den Gemeindebriefkasten geworfen werden.

Im Stimmlokal:

Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial (Rücksendungsblatt - gilt als Stimmkarte - amtliche Stimmkuverts und benötigte Stimmzettel) muss an die Urne mitgenommen werden.

Im übrigen wird auf die Staatsratsbeschlüsse vom 12. März 2008 verwiesen, die noch weitere Einzelheiten enthalten.

Einwohnergemeinde Steg-Hohtenn, 19. Oktober 2009/EF

Gemeinde Gampel-Bratsch
027 933 69 00  Email Hidden
Gemeinde Steg-Hohtenn
027 933 12 70  Email Hidden
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