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08. Apr 2008 | zur Übersicht

nutzungsplanung

Steg.– Die Nutzungspläne und das dazugehörende Bau - und Zonenreglement der Gemeinde zusammen mit dem Vorprüfungsentscheid des Staatsrates liegen ab dem 7 . April 2008 auf der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtsnahme auf.

Nutzungsplanung

Gemäss dem kantonalen Gesetz vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung liegen auf der Gemeinde-kanzlei ab Montag, den 7. April 2008 die Nutzungspläne und das dazugehörende Bau – und Zonenreglement der Gemeinde zusammen mit dem Vorprüfungsentscheid des Staatsrates während 30 Tagen öffentlich auf. Die Nutzungsplanung umfasst mindestens die Bauzonen, die Land-wirtschaftszonen und die Schutzzonen für das ganze Gemeindegebiet. Die Auflagedokumente können in der Gemeindekanzlei ab Montag den 7. April 2008 während den gewöhnlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungs-massnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen vorgenommen.

Gemeinde Gampel-Bratsch
027 933 69 00  Email Hidden
Gemeinde Steg-Hohtenn
027 933 12 70  Email Hidden
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