24. Sep 2007 | zur Übersicht
merkblatt hauskehricht
Steg | Gampel | Bratsch | Hohtenn.– Gebührensäcke zwingend und neue Plomben für Abfallcontainer.
Neues Merkblatt
Hauskehricht / Sperrgut / Plomben
Bereitstellung Hauskehricht und Sperrgut
- Hauskehricht wird nur in Gebührensäcken mitgenommen. Alle anderen Abfallsäcke
werden nicht mitgenommen.
- In Ausnahmefällen wird loses Sperrgut (Styropor, Isolationsmaterial, Schafwolle etc.) in
durchsichtigen und mit einer Sperrgutmarke versehenen Plastiksäcken mitgenommen.
- Sperrgut ist offen zur Entsorgung bereitzustellen (höchstens 30kg / 2m lang); das Material
zusammengeschnürt abgegeben werden (z.B. 2 Schlitten zusammengebunden).
Containerplomben
- Ab sofort sind nur noch die neuen Plomben gültig. Firmen die noch im Besitz von alten Plomben
sind, können diese an folgende Adresse zum Umtausch senden: Brunner AG Transporte, Termerweg 21,
3900 Brig-Glis
September 2007