28. Aug 2007 | zur Übersicht
Gampel.– In der Gemeinderatssitzung vom 27. August wurde unter anderem das Traktandum Staatsratsentscheid gegen den Urversammlungsbeschluss behandelt und somit das weitere Vorgehen in Sachen Gemeindekanzlei bestimmt.
Nachdem eine Beschwerde betreffend Urversammlungsbeschluss eingereicht wurde, ist in der Zwischenzeit der Staatsratsentscheid bei der Gemeinde eingegangen.
Der Staatsrat hat die Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen, wodurch der angefochtene Urversammlungsbeschluss aufgehoben wird. Auf die übrigen Beschwerdepunkte ist der Staatsrat nicht eingegangen. Nach Auskunft des Kantons ist eine Variantenabstimmung nicht möglich, da diesbezüglich die gesetzliche Grundlage fehlt. Somit hat der Gemeinderat beschlossen, die Abstimmung an der Urne zu wiederholen. Diese wird gleichzeitig mit den National- und Ständeratswahlen am 20./21. Oktober stattfinden. Vorgängig findet eine Orientierungsverammlung für die Bevölkerung statt.
Der Gemeinderat erteilt für die Sanierung Obärs Wasserleitji der Firma Schmid Bautech AG, Glis den Auftrag zum offerierten Betrag von Fr. 537'367.90.
| Gemeinde Gampel-Bratsch |
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