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01. Feb 2007 | zur Übersicht

Neues Steuergesetz

Wallis.– Das neue Steuergesetz ist seit 1.1.2006 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Grundstücksteuer sowie Steuerreduktionen für Familien und Unternehmen.

Neues Steuergesetz für das Wallis

Mit dem Dekret vom 17. Juni 2005 hat der Walliser Grosse Rat das Steuergesetz und das Reglement betreffend die Katastertaxen geändert.

Entlastung der Familien

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

Aufhebung Rabatt auf Katasterwerte

Bezüglich der Änderung des Reglements betreffend die Katastertaxten hat der Gesetzgeber den Rabatt auf die Katasterwerte von 25% aufgehoben. Somit entspricht neu der Steuerwert dem Katasterwert. Die Steuerwerte der landwirtschaftlichen Gebäude und Grundgüter wurden nicht geändert.

Entlastung der Unternehmungen

Für Unternehmungen haben Kanton und Gemeinden die Steuersätze auf die Gewinn- und Kapitalsteuer reduziert. Gewinne bis CHF 100'000 sind neu noch zum Satz von 3% zu versteuern (vorher bis CHF 30'000 zum Satz von 4%). Gewinne ab CHF 100'000 werden zum Satz von 9.5% versteuert. Auch die Steuersätze für die Kapitalsteuer wurden reduziert.

Gemeinde Gampel-Bratsch
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