01. Feb 2007 | zur Übersicht
Wallis.– Das neue Steuergesetz ist seit 1.1.2006 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Grundstücksteuer sowie Steuerreduktionen für Familien und Unternehmen.
Mit dem Dekret vom 17. Juni 2005 hat der Walliser Grosse Rat das Steuergesetz und das Reglement betreffend die Katastertaxen geändert.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
Bezüglich der Änderung des Reglements betreffend die Katastertaxten hat der Gesetzgeber den Rabatt auf die Katasterwerte von 25% aufgehoben. Somit entspricht neu der Steuerwert dem Katasterwert. Die Steuerwerte der landwirtschaftlichen Gebäude und Grundgüter wurden nicht geändert.
Für Unternehmungen haben Kanton und Gemeinden die Steuersätze auf die Gewinn- und Kapitalsteuer reduziert. Gewinne bis CHF 100'000 sind neu noch zum Satz von 3% zu versteuern (vorher bis CHF 30'000 zum Satz von 4%). Gewinne ab CHF 100'000 werden zum Satz von 9.5% versteuert. Auch die Steuersätze für die Kapitalsteuer wurden reduziert.
| Gemeinde Gampel-Bratsch |
| 027 933 69 00 |
| Gemeinde Steg-Hohtenn |
| 027 933 12 70 |