23. Jan 2012 | zur Übersicht
Gemeinde Steg-Hohtenn.– Ab dem 1. Januar 2012 hat die Erhebung der Hundesteuer nur mehr durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.
Alle Hundebesitzer der Gemeinde Steg-Hohtenn sind aufgefordert, die Hundesteuer bis spätestens den 26. März 2012 bei der Gemeindekanzlei Steg zu entrichten. Neu wird Ihnen allerdings keine Hundemarke mehr ausgehändigt. Diese ist dank dem Chip-System nicht mehr notwendig. Neu gibt es nur noch eine schriftliche Bestätigung, welche Sie allerdings nur unter Vorweisung folgender Dokumente erhalten:
Die Hundetaxe beträgt neu Fr. 150.00
Falls Sie Ergänzungsleistungen des Bundes oder kantonale Zusatzleistungen der AHV oder IV beziehen, sowie der Halter eines Gebrauchshundes sind (gemäss Art. 4 des Beschlusses betreffend die Erhebung der Hundesteuern), wird die Hundesteuer auf Fr. 5.00 reduziert.
Sollten Sie im Jahr 2011 einen freiwilligen Hundekurs (Sensibilisierungskurs) besucht haben, erhalten Sie eine Ermässigung von CHF 20.00 auf die Hundesteuer. Wir bitten Sie in diesem Falle die Kursbescheinigung vorzuweisen.
Sollten Sie mittlerweile keinen Hund mehr besitzen, bitten wir Sie uns dies mittzuteilen. Zusätzlich erinnern wir Sie daran dass Änderungen wie Besitzerwechsel oder Tod eines Hundes immer auch der Datenbank ANIS (Verwaltung der elektronischen Chip)
mitgeteilt werden muss, dies ist Sache des Hundebesitzers. Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes der die Hundesteuer nicht entrichtet, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.
Gemeindeverwaltung Steg-Hohtenn
| Gemeinde Gampel-Bratsch |
| 027 933 69 00 |
| Gemeinde Steg-Hohtenn |
| 027 933 12 70 |