05. Mär 2010 | zur Übersicht
Steg-Hohtenn.– Die von der Kant. Steuerverwaltung erhaltene Steuererklärung sollte bis zum 31. März 2010 ausgefüllt und unterzeichnet an die Gemeindeverwaltung Steg-Hohtenn zurückgesendet werden.
Personen, welche eine Fristverlängerung beantragen, empfehlen wir, sich an die Weisungen des Kantons zu halten.
Für diejenigen Steuerpflichtigen, welche die Steuererklärung ausfüllen lassen wollen, stehen Gemeindeschreiber, Mitglieder des Gemeinderates und der Verantwortliche für die Steuern an nachfolgenden Tagen in der Gemeindekanzlei zur Verfügung:
Ausserhalb dieser Zeiten werden auf der Gemeindekanzlei keine Steuererklärungen mehr ausgefüllt.
Wichtig: Es sind unbedingt folgende Unterlagen mitzubringen:
Sämtliche Personenangaben müssen vorgängig eingetragen werden, damit ersparen Sie Ihnen und uns Zeit.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekanzlei während den Bürostunden zur Verfügung. (Telefon: 027 933 12 70)
GEMEINDE STEG-HOHTENN
| Gemeinde Steg-Hohtenn |
| 027 933 12 70 |
| Gemeinde Gampel-Bratsch |
| 027 933 69 00 |