Das Gesetz über die Gerichtsbehörden sieht für jede Gemeinde die Ernennung eines Richters und eines Vizerichters vor. Gemeinderichter und Vizerichter werden an der Urne gewählt und vom Bezirksrichter vereidigt, der ebenfalls Aufsichtsbehörde ist. Besondere gesetzliche Bestimmungen vorbehalten, wird ein Zivilverfahren mit der Versöhnungssitzung vor dem Gemeinderichter eingeleitet. Kommt keine Einigung zustande, hat der Gemeinderichter in Strafangelegenheiten keine und in zivilen nur eine beschränkte Entscheidungskompetenz.
| Gemeinde Steg-Hohtenn |
| 027 933 12 70 |
| Gemeinde Gampel-Bratsch |
| 027 933 69 00 |