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Unsere Richter und Vizerichter

Das Gesetz über die Gerichtsbehörden sieht für jede Gemeinde die Ernennung eines Richters und eines Vizerichters vor. Gemeinderichter und Vizerichter werden an der Urne gewählt und vom Bezirksrichter vereidigt, der ebenfalls Aufsichtsbehörde ist. Besondere gesetzliche Bestimmungen vorbehalten, wird ein Zivilverfahren mit der Versöhnungssitzung vor dem Gemeinderichter eingeleitet. Kommt keine Einigung zustande, hat der Gemeinderichter in Strafangelegenheiten keine und in zivilen nur eine beschränkte Entscheidungskompetenz.

Gampel-Bratsch
André Schnyder, Richter Email Hidden
Ursula Tscherry-Kalbermatten, Vizerichterin
Steg-Hohtenn
René Minnig, Richter Email Hidden
Judith Werlen-Imboden, Vizerichterin
Gemeinde Steg-Hohtenn
027 933 12 70  Email Hidden
Gemeinde Gampel-Bratsch
027 933 69 00  Email Hidden
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