Die Burgergemeinden sind eine schweizerische Besonderheit. Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich Personen an, die den Status des Burgers und damit das Heimatrecht in der (Burger-)gemeinde besitzen. Die Burgergemeinde ist zu unterscheiden von der Einwohnergemeinde (politische Gemeinde). Mit der Zunahme der Mobilität seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts haben die Burgergemeiden immer mehr an Bedeutung verloren.
Die Burgergemeinden verwalten ihre Burgergüter. Burgerrechte sind meist Nutzungsrechte (Güterbewirtschaftung) sowie Anrechte auf Burgerholz. Die gesetzliche Grundlage der Burgergemeinden bilden das Gesetz über die Burgerschaften vom 28. Juni 1989 sowie das Gemeindegesetz vom 5. Februar 2004. In beiden Burgergemeinden ist ein Burgerreglement in Kraft. Der Burgerrat setzt sich in allen vier Gemeinden aus den amtierenden Gemeinderäten zusammen, dh. jeder Gemeinderat ist zugleich auch Burgerrat.
| Gemeinde Gampel-Bratsch |
| 027 933 69 00 |
| Gemeinde Steg-Hohtenn |
| 027 933 12 70 |