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merkblatt todesfall

Benachrichtigungen

Arzt
Feststellung des Todes, Austellen der Todesbescheinigung, benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter.
Pfarrer
kümment sich um die Angehörigen.
Bestattungsinstitut
kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten
Gemeinde
wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen

Vorbereitung für die Bestattung

Zivilstandsamt
benachrichtigen; Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung mitnehmen
Beerdigungsbewilligung
des Zivilstandsamtes dem Pfarrer abgeben
Beerdigungstermin
mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen.
Aufbahrung
Ort der Aufbahrung festlegen; Aufbahrung in der Kirche ist unentgeltlich.
Angehörige und Freunde
benachrichtigen.
Todesanzeige
aufgeben mit 2 Fotos der/des Verstorbenen.
Sarg und Kreuz
bestellen; dies kann mit dem Bestattungsinstitut zusammen erledigt werden.
Totengewand
bereitstellen.
Kränze und Blumen
bestellen; dies kann mit dem Bestattungsinstitut zusammen erledigt werden.
eventuell Vereine
benachrichtigen; Verbände, Vereinigungen, (letzer) Arbeitgeber, Schule
Kirchenchor und Organisten
orientieren.
zusätzliche Priester
müssen persönlich eingeladen werden.

Weitere Vorkehrungen

Sargträger
bestimmen, 1 Kreuzträger und 1 Sargbouqetteträger bestimmen.
Kreuzbeleuchtung
wenn gewünscht telefonisch beim Pfarramt (sfr. 20.--/Nacht).
Messvorbereitung
beim Pfarrer Lebenslauf abgeben
mit dem Pfarrer Beerdigungsmesse besprechen
Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit (25 Jahre: sfr. 500.--) festlegen.
Beerdigungsmahl
mit Wirten Kontakt aufnehmen (Imbiss, Apéro)
Versicherung
Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV, übrige Versicherungen und Militär- oder Zivilschutzstellen benachrichtigen (Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen).
Abonnemente
Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden.
Danksagung und Andenken
in der Zeitung nach der Beerdigung Danksagung und Nachruf evtl. Totenbildchen.

Grabschmuck - Grabmäler - Grabgebühren

Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmal dem Friedhofregelment entspricht. Dieses liegt in der Gemeindekanzlei und in der Kirche auf.
Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglements festgelegt.

Bemerkungen

Die Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem Bestattungsunternehmen anvertraut werden.
Das Merkblatt für Sterbevorsorge "Im Falle meines Todes" liegt in der Kirche auf (sfr. 4.--).

Gemeinde Gampel-Bratsch
027 933 69 00  Email Hidden
Gemeinde Steg-Hohtenn
027 933 12 70  Email Hidden
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