merkblatt todesfall
Benachrichtigungen
- Arzt
- Feststellung des Todes, Austellen der Todesbescheinigung,
benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter.
- Pfarrer
- kümment sich um die Angehörigen.
- Bestattungsinstitut
- kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten
- Gemeinde
- wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen
Vorbereitung für die Bestattung
- Zivilstandsamt
- benachrichtigen; Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung mitnehmen
- Beerdigungsbewilligung
- des Zivilstandsamtes dem Pfarrer abgeben
- Beerdigungstermin
- mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen.
- Aufbahrung
- Ort der Aufbahrung festlegen; Aufbahrung in der Kirche ist unentgeltlich.
- Angehörige und Freunde
- benachrichtigen.
- Todesanzeige
- aufgeben mit 2 Fotos der/des Verstorbenen.
- Sarg und Kreuz
- bestellen; dies kann mit dem Bestattungsinstitut zusammen erledigt werden.
- Totengewand
- bereitstellen.
- Kränze und Blumen
- bestellen; dies kann mit dem Bestattungsinstitut zusammen erledigt werden.
- eventuell Vereine
- benachrichtigen; Verbände, Vereinigungen, (letzer) Arbeitgeber, Schule
- Kirchenchor und Organisten
- orientieren.
- zusätzliche Priester
- müssen persönlich eingeladen werden.
Weitere Vorkehrungen
- Sargträger
- bestimmen, 1 Kreuzträger und 1 Sargbouqetteträger bestimmen.
- Kreuzbeleuchtung
- wenn gewünscht telefonisch beim Pfarramt (sfr. 20.--/Nacht).
- Messvorbereitung
- beim Pfarrer Lebenslauf abgeben
mit dem Pfarrer Beerdigungsmesse besprechen
Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit (25 Jahre: sfr. 500.--) festlegen.
- Beerdigungsmahl
- mit Wirten Kontakt aufnehmen (Imbiss, Apéro)
- Versicherung
- Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse,
AHV, übrige Versicherungen und Militär- oder Zivilschutzstellen
benachrichtigen (Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen).
- Abonnemente
- Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden.
- Danksagung und Andenken
- in der Zeitung nach der Beerdigung Danksagung und Nachruf evtl. Totenbildchen.
Grabschmuck - Grabmäler - Grabgebühren
Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmal dem
Friedhofregelment entspricht.
Dieses liegt in der Gemeindekanzlei und in der Kirche auf.
Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglements festgelegt.
Bemerkungen
Die Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem
Bestattungsunternehmen anvertraut werden.
Das Merkblatt für Sterbevorsorge "Im Falle meines Todes" liegt
in der Kirche auf (sfr. 4.--).